Allgemeine Geschäftsbedingungen


copyedit24 Lektorat und Redaktion
Geschäftsleitung: Siham Schahadat
Ziegelbahn 14
41747 Viersen

Stand: April 2016

§ 1 Geltungsbereich

1. Grundlage der von copyedit24, in Person von Siham Schahadat, im Folgenden Auftragnehmer genannt, erbrachten Dienstleistungen bilden ausschließlich diese Geschäftsbedingungen sowie die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB) und des Geschäftsbesorgungsvertrags (§ 675 BGB). Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

2. Bei kaufmännischen Auftraggebern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche erneute Vereinbarung.

3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen, um Wirksamkeit zu erlangen, der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen werden für die Dauer der Geschäftsverbindung durch die Auftragserteilung anerkannt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

1. Durch den Eingang des vollständigen zu korrigierenden Textes sowie des vom Auftraggeber unterzeichneten Auftragsformulars beim Auftragnehmer kommt der Vertrag zustande.

2. Es gilt der im Auftragsformular vom Auftragnehmer genannte Preis. Vorherige Preiskalkulationen sind unverbindlich. Des Weiteren sind ausschließlich die im Auftragsformular genannten Liefertermine verbindlich.

§ 3 Leistungsumfang

1. Grundsätzlich erfolgen die Korrekturen in einer MS-Word-Datei mittels der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ oder in einer PDF-Datei auf der Basis des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokuments. Bei PDF-Dateien wird, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Korrekturzeichenregelung der jeweils aktuellen Ausgabe des Rechtschreibduden (Nr.1) angewendet.

2. Der Auftragnehmer prüft grundsätzlich nur die sprachliche Korrektheit der Texte. Die inhaltliche Richtigkeit der Texte kann nicht überprüft werden. Dies gilt auch für Zahlen, Berechnungen und Statistiken.

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Sollten bei copyedit24 Texte in Auftrag gegeben werden, dürfen diese und dazugehörige Konzepte des jeweiligen Texters ohne ausdrückliche Einwilligung von copyedit24 weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist ebenfalls unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt copyedit24, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2. copyedit24 überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistung über.

3. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen sowohl der Texter als auch copyedit24 auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt copyedit24 zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, per Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass ein wesentlich geringerer Schaden oder kein Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes dementsprechend anzupassen.

4. Der Auftraggeber versichert seinerseits, dass er zur Verwendung aller copyedit24 übergebenen Vorlagen die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besitzt. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er copyedit24 und die Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine Mitarbeit bei der Erstellung des Textes haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

§ 5 Versand von Texten

1. Texte können vor oder nach Bearbeitung auf postalischem oder elektronischem Wege per Datenfernübermittlung versendet werden.

2. Der Auftragnehmer übernimmt für eine korrekte Übermittlung der Texte keine Haftung. Sollten die Texte auf elektronischem Wege (Up- / Download, E-Mail, Telefax) versendet worden sein, obliegt dem Auftraggeber eine endgültige Überprüfung der Texte, um eventuelle nachträgliche Veränderungen festzustellen. Für Schäden, die bei der elektronischen Übermittlung der Dateien durch Viren entstehen können, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

§ 6 Leistungen durch Dritte

1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vertraglichen Leistungen selbst vorzunehmen. Er ist berechtigt, Subaufträge an Dritte zu vergeben, deren Qualifikation und Vertraulichkeit vom Auftragnehmer nach seinen Maßstäben überprüft wurden. Auch für den Fall, dass Subaufträge vergeben wurden, steht der Auftraggeber ausschließlich in einer Rechtsbeziehung mit dem Auftragnehmer.

§ 7 Haftung / Nachbesserung

1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung resultieren. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht bei Verzögerungen, die durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Netzwerk- oder Serverfehler bedingt sind. Ein Recht auf Schadensersatz ist für diese Fälle ausgeschlossen.

2. Der Auftragnehmer haftet insgesamt nur bis zur Höhe des für die Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrags. Für Softwareschäden, die dem Auftraggeber durch den Gebrauch der vom Auftragnehmer bearbeiteten Dateien entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch hier gilt die oben genannte Haftungsgrenze.

3. Aufgrund seines hohen Qualitätsstandards ist der Auftragnehmer stets bemüht, die vereinbarten Leistungen fehlerlos zu erbringen. Sollten dennoch sprachliche Unrichtigkeiten verbleiben, muss der Auftraggeber diese innerhalb von 14 Tagen, nachdem der korrigierte Text in den Rückversand gegeben worden ist, schriftlich reklamieren. Hierbei sind die Fehler möglichst genau zu benennen. Der Auftraggeber hat im Falle einer Reklamation dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Korrektur nur unerheblich mindert.

4. copyedit24 haftet für entstandene Schäden an überlassenen Vorlagen (Filmen, Displays, Layouts etc.) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. copyedit24 lässt im Auftrag selbst verfasste Texte vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit prüfen und genehmigen. Die Haftung geht mit dieser Genehmigung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

6. Weder der Texter noch copyedit24 übernehmen eine rechtliche Prüfung der Texte. Insbesondere haften sie nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.

7. Nach dem Ablauf der gesetzten Frist kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn der benannte Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.

8. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn vom Auftragnehmer innerhalb der Frist von 14 Tagen keine Reklamation erfolgt.

§ 8 Aufbewahrungsfrist

1. Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Bearbeitung überlassenen Texte werden nach Ablauf der 14-tägigen Reklamationsfrist unwiederbringlich vernichtet. Eine längerfristige Aufbewahrung kann auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen, wenn dies für Nachfolgeaufträge notwendig erscheint. Dieser Wunsch ist dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

2. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, eine Kopie des Textes anzufertigen und fristgerecht zu verwahren.

§ 9 Vertraulichkeit

1. Der Auftragnehmer versichert, die Vertraulichkeit der übermittelten Texte zu wahren. Sofern der Auftrag von Dritten durchgeführt wird, sind auch diese vom Auftragnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Vor allem durch die elektronische Datenfernübertragung kann trotz Beachtung der gebotenen Sorgfalt ein vollkommener Schutz vor unerlaubter Einsichtnahme oder Sabotage nicht gewährleistet werden.

2. Bei besonders sensiblen Texten empfiehlt es sich, den Auftragnehmer vor Ort mit den gewünschten Leistungen zu betrauen. Hierfür bedarf es einer separaten schriftlichen Vereinbarung.

§ 10 Haftung bei Verzögerungen

1. Der Auftragnehmer bemüht sich, Aufträge termingerecht zu erfüllen. Lieferfristen können jedoch grundsätzlich nur voraussichtliche Termine darstellen. Insbesondere bei umfangreichen Aufträgen ist die Bearbeitungsdauer nicht immer präzise vorherzusagen.

2. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass es zu Verzögerungen kommt, wird er den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.

3. Ist ein vereinbarter Termin verstrichen, muss der Auftraggeber vor einer fristlosen Kündigung dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht auch der durch eine Nachfrist gesetzte Termin in nicht unerheblichem Maß, kann der Auftrag vom Auftraggeber fristlos gekündigt werden.

4. Der Auftragnehmer verliert damit den Anspruch auf sein Honorar für diejenigen Leistungen, die nach der Kündigung nicht mehr erbracht werden konnten. Dem Auftragnehmer steht jedoch wegen Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu.

§ 10 Haftung bei Verzögerungen

1. Der Auftragnehmer bemüht sich, Aufträge termingerecht zu erfüllen. Lieferfristen können jedoch grundsätzlich nur voraussichtliche Termine darstellen. Insbesondere bei umfangreichen Aufträgen ist die Bearbeitungsdauer nicht immer präzise vorherzusagen.

2. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass es zu Verzögerungen kommt, wird er den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.

3. Ist ein vereinbarter Termin verstrichen, muss der Auftraggeber vor einer fristlosen Kündigung dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht auch der durch eine Nachfrist gesetzte Termin in nicht unerheblichem Maß, kann der Auftrag vom Auftraggeber fristlos gekündigt werden.

4. Der Auftragnehmer verliert damit den Anspruch auf sein Honorar für diejenigen Leistungen, die nach der Kündigung nicht mehr erbracht werden konnten. Dem Auftragnehmer steht jedoch wegen Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu.

§ 11 Kündigungsrecht

1. Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung des Auftrags diesen jederzeit kündigen.

2. Für den Fall einer Kündigung müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 % des vereinbarten Auftragswertes.

§ 12 Rechnungsstellung

1. Der Auftragnehmer stellt sein Honorar nach Fertigstellung der Dienstleistung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Kunden auf dem Postweg oder per E-Mail (gemäß den Anforderungen des Finanzamts) zu.

§ 13. Gestaltungsfreiheit

1. Im Rahmen eines Auftrags zum Verfassen von Texten besteht Gestaltungsfreiheit. Hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind Reklamationen ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält copyedit24 den Vergütungsanspruch.

§ 14 Gewährleistungsausschluss

1. Der Auftragnehmer kann keine Gewähr dafür leisten, dass die jeweiligen Korrekturen für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet sind. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder einer Veröffentlichung trägt allein der Auftraggeber.

§ 15 Datenschutz

1. Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt ein, dass seine für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.

2. Soweit sich der Auftragnehmer Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist er berechtigt, die Kundendaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen.

3. Der Auftragnehmer erklärt, dass er und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen dieses Vertrags tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet worden sind und dass die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

§ 16 Schlussbestimmungen / salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers in Viersen, Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Schriftform ist auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt.

3. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die unter Berücksichtigung der Interessenlage dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck am besten dient. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.

5. Verträge, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

6. Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand Viersen.

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