Wenn Sie die Formulierungen Ihres Textes mehrfach überarbeitet haben und keine weiteren stilistischen Verbesserungen wünschen, reicht in der Regel ein Korrektorat.
Bedienungsanleitungen, juristische
oder
andere redaktionelle Texte, an denen inhaltlich oder stilistisch nichts mehr verändert werden
darf,
sind hierfür gute Beispiele.
Folgende Leistungen sind in unserem Korrektorat enthalten:
Ihre Dokumente werden von erfahrenen Lektoren nach dem 4-Augen-Prinzip Korrektur gelesen.
Wenn nicht anders vereinbart, wendet unser Lektorat die Korrekturzeichen-Regelung der aktuellen
Ausgabe des Rechtschreibduden (Nr.1) nach DIN 16 511 an. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Korrekturzeichen finden Sie hier.
Bei Texten aus der Schweiz erfolgt das Korrektorat nach den Vorgaben des Leitfadens zur deutschen Rechtschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei. Englische Texte werden je nach Bedarf in
britischer oder US-amerikanischer Schreibweise korrigiert.
Bei Texten, die im MS-Word-Format (.docx bzw. .doc) vorliegen, hat sich das Einarbeiten der Korrekturen mittels der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ bewährt. Natürlich kann das Korrektorat auch handschriftlich oder im PDF-Format erfolgen.
Für das Korrektorat von Seminararbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen gilt unser günstiger Uni-Tarif.
Falls Sie Sonderwünsche haben, sprechen Sie uns an!
Siham Schahadat
Diplom-Übersetzerin (FH)
Ziegelbahn 14
41747 Viersen